Bundesregierung will Arbeitnehmer stärker vor Datenmissbrauch schützen
06.05.09 (Allgemein)
Scheinbar hat die Bundesregierung sich nun doch auf eine Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmern vor Datenmissbrauch im Rahmen der aktuellen Novelle des BDSG geeinigt. Das Gesetz soll um eine Vorschrift erweitert werden, wonach personenbezogene Daten eines Arbeitnehmers grundsätzlich nur bei dessen Einstellung oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses genutzt werden dürfen.
Ein Abgleich der Daten mit anderen Quellen soll künftig nur noch zulässig sein, wenn ein begründeter Verdacht einer strafbaren Handlung besteht und das schutzwürdige Interesse des Arbeitnehmers dem Datenabgleich nicht entgegensteht.
Quelle: FAZ vom 24.04.2009, S.14
