Erster Teil Bundesdatenschutznovelle (Schuldner-/Bonitätsdaten) verabschiedet
10.06.09 (Allgemein)
Die Novelle I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist am 29. Mai 2009 vom Bundestag mit den Stimmen der Koalition verabschiedet worden. Sie betrifft den Umgang mit Schuldnerdaten, das Verhalten von Auskunfteien und die datenschutzkonforme Bildung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) – überwiegend im Einsatz zur Bonitätseinschätzung – sowie die Aufklärung des betroffenen Schuldners hierüber.
Wie es mit den geplanten Ändwerungen zum Listenprivileg weitergeht ist weiterhin offen.
